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Willkommen beim AGG-Archiv
Das bundesweite AGG-Archiv existiert
seit August 2006. Es soll Arbeitgebern und deren Anwälten die
Verteidigung gegen missbräuchliche Diskriminierungsklagen von
Stellenbewerbern erleichtern.
Herzstück des AGG-Archivs war bis zum
15. August 2009 eine Warndatei. Arbeitgeber, die wegen
angeblicher Einstellungsdiskriminierung von abgelehnten Bewerbern
auf Entschädigungszahlung in Anspruch genommen wurden, konnten
kostenfrei beim AGG-Archiv anfragen, ob der/die Anspruchsteller(in)
bereits in mindestens zwei anderen Fällen vergleichbare Ansprüche
gestellt hatte. War das der Fall, stellte das AGG-Archiv den Kontakt
zu den anderen in Anspruch genommenen Arbeitgebern her, so dass die
beteiligten Arbeitgeber ihre Verteidigung koordinieren konnten.
Hintergrund war die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte,
Entschädigungsklagen wegen Diskriminierung abzuweisen, wenn die
Kläger sich offensichtlich nur zum Schein beworben hatten und es
ihnen ersichtlich nur ums „Abkassieren“ ging. Die Häufigkeit
entsprechender Klagen konnte ein wichtiges Indiz für die
Missbräuchlichkeit sein.
Gegen das AGG-Archiv sind von Anfang an,
vor allem von Seiten ertappter „AGG-Hopper“, datenschutzrechtliche
Bedenken geltend gemacht worden. Die Betreiber des Archivs haben
diese Bedenken stets für unbegründet gehalten. Jedoch hat sich die
für das Archiv zuständige Landes-Datenschutzbehörde die
datenschutzrechtlichen Bedenken teilweise zu eigen gemacht. Der
Betrieb des Archivs sei zwar nicht per se rechtswidrig, aus
datenschutzrechtlichen Gründen müssten jedoch gewisse Modifikationen
vorgenommen werden. Das AGG-Archiv und die Landes-Datenschutzbehörde
haben sich dann in einem längeren konstruktiven Dialog um eine für
alle Seiten akzeptable Modifikation des Archivs bemüht. Letztlich
sind diese Bemühungen aber gescheitert, weil die von den
Datenschutzbehörden geforderten Änderungen dazu geführt hätten, dass
Aufwand und Ertrag des Archivs in einem nicht mehr vertretbaren
Missverhältnis gestanden hätten. Die Betreiberin des Archivs, die
Sozietät Gleiss Lutz, hat sich deshalb schweren Herzens
entschlossen, ab dem 15. August 2009 Anfragen nach
potentiellen AGG-Hoppern nicht mehr zu beantworten und auch keine
Auskünfte über gespeicherte Personen mehr zu erteilen.
Weiterhin sammelt das AGG-Archiv jedoch Gerichtsurteile und
Materialien zum Themenkreis „AGG-Hopping“.
Einschlägige Dokumente bitten wir per E-Mail,
Post oder Fax an uns zu schicken. Auf der Seite „Urteile“ sind diverse Gerichtsurteile
zum Download eingestellt, die Entschädigungsklagen von AGG-Hoppern
wegen Missbrauchs zurückgewiesen haben. Viele dieser Urteile wären
angesichts der Beweislastumkehr des § 22 AGG ohne die Informationen
aus dem AGG-Archiv nicht zustande gekommen.
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